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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten der Firma Lunks - Haushaltsauflösung und Räumungen…,
insbesondere für Haushaltsauflösungen/Räumungen, Reinigungarbeiten nach Hausfrauenart, Gartenarbeiten sowie Entsorgung und Verwertung von Gegenständen.

§ 1 Allgemeines

Für alle Leistungen des Geschäftsbereiches,Räumungen,Haushalts/ Wohnungsauflösung, gewerbliche Objektauflösung, Entrümpelung aller Art durch der Firma Marina Lunks , Sonnenland 61 b, 22115 Hamburg gelten, w enn nicht anderes vereinbart wurde,ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten mit der Unterzeichnung durch den Auftraggeber als angenommen. Allen Geschäftsbedingungen unserer Auftragsgeber wird hiermit widersprochen.

§ 2 Leistungsumfang

Der Auftragsnehmer führt im Interesses des Auftragsgebers seine Verpflichtungen zur Haushalts -oder Wohnungsauflösung/Räumungen oder Entrümpelung etc. des vereinbarten Objekts mit der verkehrsüblichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Der Auftragsnehmer gewährleistet eine saubere und ordentliche besenreine Entrümpelung und Entsorgung. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare zusätzliche Leistungen oder Aufwendungen werden dem Auftragsgeber mitgeteilt und sind zusätzlich zu vergüten. Gleiches gilt auch, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitert wird. Gegenstand ist die vertraglich vereinbarte Vornahme der Objektauflösung, wie sie im Vertrag aufgeführt ist. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt zur Erfüllung seiner Dienstleistungen ihm geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

§ 3 Preise

Die Preise werden nach einer unverbindlichen Besichtigung und Schätzung und die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen sowie alle anfallenden Entsorgungskosten etc.bemessen. Alle Preise sind Endpreise und in Euro zu zahlen. Wir bitten darum keine Preise sowie Vertragsbestandteile an andere Unternehmen in dieser Branche weiter zu geben. Wir weisen darauf hin, dass dies dem Datenschutz unterliegt.

§ 4 Angebote und Vertragsabschluß

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hält sich sofern nicht schriftlich anders vereinbart 4 Wochen an das Angebot gebunden.

§ 5 Termin- und Leistungszeit

Termine und Dienstleistungszeiten, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die der Firma Lunks das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw.- führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen. Ist bei Haushaltsauflösungen/Räumungen, Entrümpelungen und vergleichbaren Tätigkeiten nichts anderes vereinbart, gilt mit der Übergabe des besenrein gesäuberten Objekt an den Auftraggeber der Auftrag als vertragsgemäß erledigt.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für mittel-und unmittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Firma Lunks übernimmt keine Haftung für den Zustand nach der Entrümpelung/Räumung, wie z.B. für die Wände, Jalousien, Rollläden, PVC-Böden, fehlende Schlüssel etc. oder sonstige Beschädigungen aller Art. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände wie z.B. Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck etc. jeglicher Art zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für den Verlust solcher Wertgegenstände kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Räumungstätigkeit verpflichtet, die zu entsorgenden Gegenstände sorgfältig zu überprüfen. Sollte die Firma Lunks - aus welchen Gründen auch immer - zum Schadensersatz verpflichtet sein, so beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf max. 5% vom vereinbarten Entgelt aus dem betroffenen Vertragsverhältnis.

§ 7 Eigentumsübergang bei Haushaltsauflösung/Räumungen etc., Auskunftpflicht des Auftraggebers

Mit Beginn der Arbeiten gehen alle im Haushalt/Auftragsräumen befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragsnehmers über, sofern vor oder bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde. Die weitere Verwertung der Gegenstände obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift zur Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder die vollumfängliche Vollmacht bzw. Befugnis zur Veräußerung bzw.Entsorgung der Gegenstände hat. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber/Bevollmächtigter,dem Auftragnehmer je eine Kopie des BPA und/oder Meldebescheinigung vom Wohnungsinhaber/Bevollmächtigte(r) oder Sterbeurkunde zu übergeben. Diese dient nur als Nachweis einer fachgerechten Entsorgung bei den von uns angefahrenen Recyclingbetrieben und besagt, dass sämtlichen Mobiliar etc. aus einem Privathaushalt der jeweiligen Stadt stammt. Die Kopien erhält der Auftraggeber bei der Entabnahme bzw. Übergabe des geräumten Objektes zurück oder Sie wird vernichtet. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet lediglich alleine der Auftraggeber. Sollte sich nach Vertragsabschluß herausstellen, dass vom Auftraggeber entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt Gegenstände entfernt, verändert ausgetauscht oder zerstört wurden, so berechtigt dies dem Auftragnehmer zur Preisanpassung. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen sowie gesundheitsgefährdende Materialien, die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu informieren. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Stoffe im Objekt befinden, gehen diese Abfälle nicht ins Eigentum der Firma Lunks über. Nach Abschluss aller Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Objekts. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Begehung und die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Sollten trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer eine Kontrollbegehung sowie die Übergabe, aus Gründen die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so gilt die Leistung als vollständig und mangelfrei erbracht.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind nach Beendigung der Arbeiten sofort ohne Abzug in Bar zahlbar oder durch Vorab-Überweisung. Vor Beginn der Arbeiten behält Fa.Lunks sich vor eine Anzahlung von 30-50% des Gesamtbetrages zu fordern. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt bei Zahlungsverzug alle für den Arbeitgeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie alle anderen Auftragsobjekten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreichen Arbeiten auch Abschlags- oder Vorauszahlungen nach, Stand der geleisteten Arbeiten” abzurechnen. Diese Zahlung ist auch sofort in Bar fällig. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von Fa.Lunks. Die Stornokosten betragen bis 3 Tage vor dem Ausführungstermin 30%, bei einem späteren Rücktritt 50% vom vereinbarten Gesamtbetrages.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

§ 10 Gerichtsstand/Rechtswahl

Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.

Stand 2018 aktualisiert 2021
 
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